Innenministerium, Intergrationsministerium und ÖIF raus aus unserem Fachbereich!
Integrationsgesetz abschaffen!
Stellungnahme der Initiativgruppe DaF/DaZ/Basisbildung zum geplanten neuen “Integrationsgesetz und Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz”
Ein klares NEIN dazu, dass künftig die Deutsch–Integrationskurse die Inhalte der „Werte“- und Orientierungskurse umfassen sollen!
Ein klares NEIN zur Einmischung des Innenministeriums, des Integrationsministeriums und des ÖIF in den Bereich der Sprachvermittlung!
Ein klares NEIN dazu, dass DaF/DaZ- und Basisbildungstrainer_innen entmündigende und autoritäre Vorstellungen rassistischer Staatsideologie im Rahmen der Deutsch–Integrationskursen vermitteln sollen!
Ein klares NEIN dazu, dass aufenthaltsrechtliche Fragen an Prüfungserfolge geknüpft sein sollen!
Ein klares NEIN zur Auslagerung der Deutsch – Integrationskurse in den privaten und kirchlichen Bereich!
Ein klares NEIN zu Behördenwillkür!
Ein klares JA zur Abschaffung der Sondergesetze für Geflüchtete und Migrant_innen!
Als Unterrichtende im Bereich DaZ verwehren wir uns den vorgesehenen Änderungen im Integrationsgesetz, die u.a. vorsehen, dass durch die Verpflichtung zu sogenannter „Wertevermittlung“ ein Teil der künftigen Inhalte der Deutsch-Integrationskurse durch das Innenministerium bestimmt werden.
Wir sind nicht die verlängerte Instanz repressiver staatlicher Integrationspolitik und deren eurozentristischer Wertevorstellungen, die Menschen entmündigt und in kolonialrassistischer Tradition das Bild vermeintlicher kultureller und ethischer Überlegenheit „europäischer Gesellschaften“ gegenüber „den Anderen“ konstruiert.
Als Sprachvermittler_innen verwahren wir uns entschieden gegen eine inhaltliche Einflussnahme auf das Angebot von Sprachkursträgern und vertreten die Förderung der Mehrsprachigkeit anstelle einer Verabsolutierung der „Staatssprache“.
Inhalte, Lernziele, Lehrmethoden, die Anzahl der Unterrichtseinheiten und die Vermittlung von Kursinhalten an Bildungsinstitutionen der Erwachsenenbildung, wie den Volkshochschulen, sollte auf der Kompetenz der Kursleiter_innen aufbauen und Raum bieten für einen offenen und respektvollen Austausch, der Lebenserfahrungen, Wissen und Vorstellungen der Kursteilnehmer_innen in das Unterrichtsgespräch mit einbezieht, anstatt ihnen einen staatlich vorgegebenen angeblichen „österreichischen Wertekanon“ durch das Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres normativ vorzusetzen. Für viele von uns Kursleiter_innen gehört es zum beruflichen Selbstverständnis, antirassistische, feministische und demokratische Wertvorstellungen in unsere Unterrichtsgestaltung einfließen zu lassen. Gleichzeitig respektieren wir unsere Kursteilnehmer_innen als mündige und kompetente erwachsene Personen mit deren eigenen Vorstellungen, gegenüber denen es weder Kursleiter_innen noch Bildungseinrichtungen zusteht, sich „erzieherische“ Aufgaben anzumaßen.
Die Kompetenzen und Inhalte, die in den offiziell anerkannten Studiengängen und Ausbildungen für DaF/DaZ-Kursleiter_innen, z.B. an Universitäten oder Volkshochschulen, gelehrt werden, müssen als Maßstab der Tätigkeit im DaF/DaZ-Unterricht gelten, nicht die Doktrin des Innen- und des Integrationsministeriums und deren scheinheilige und rückwärtsgewandte „Wertevorstellungen“.
Als professionelle Sprachvermittler_innen möchten wir die fachfremden Laien aus den Ministerien darauf hinweisen, dass Zwang und Druck – z.B. der Zeitdruck, in vorgegebener Zeit eine Niveaustufe schaffen zu müssen – und Repression – z.B. Androhung von Strafen, sowie existenzielle Bedrohungen durch Kürzung der Mindestsicherung oder Abschiebung – u.a. Angst erzeugen, die die Lernfähigkeit und somit den Spracherwerb massiv beeinträchtigen. Spracherwerb darf aus vielerlei Hinsicht keinen von oben vorgeschriebenen Normen unterliegen, sondern muss den Bedürfnissen und Realitäten der Lernenden angepasst werden und nicht umgekehrt. Um ein Beispiel zu nennen: Menschen, die hier erstmals alphabetisiert werden, können in der Regel nicht in der selben Zeit wie Akademiker_innen eine Niveaustufe absolvieren, so wie auch wir das Alphabet nicht an einem Tag gelernt haben.
Diese neuen Änderungen im Integrationsgesetz setzten sich über Realitäten vieler Menschen hinweg. Deshalb bezeichnen wir dieses Gesetz als rassistisch und fordern die Rücknahme des vorliegenden Gesetzesentwurfs.
Aufenthaltsrecht darf nicht an Prüfungserfolge geknüpft sein!
Als Nachweis zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung soll künftig die ÖIF-Prüfung oder ein “gleichwertiger Nachweis” dienen. Wir befürchten, dass letztlich nurmehr die ÖIF-Prüfung, aber nicht die ÖSD-Prüfung als Nachweis bzgl. Integrationsvereinbarung und damit als gültiger Nachweis in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten anerkannt wird, da die ÖSD-Prüfung, im Gegensatz zu den neuen ÖIF-Prüfungen, eben keinen Werte-Teil enthält. Dies schafft eine zusätzliche Hürde bei der Erlangung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltsstatus. Wir fordern stattdessen eine Abkehr von dem Prinzip, Aufenthaltsrecht an erfolgreiches Bestehen einer DaF/DaZ-Prüfung zu koppeln. Erfolgreicher Spracherwerb lässt sich nicht über aufenthaltsrechtlichen Druck erzwingen.
Mehr subventionierte Deutsch – Integrationskurse bei angemessener Bezahlung – keine Auslagerung in den Privaten und kirchlichen Bereich!
Wir fordern die Streichung des §17, der bereits im Rahmen des bisherigen Integrationsgesetzes am 13.06.2014 in Kraft getreten ist. Dieser besagt: “Zur Durchführung der Integrationsförderung sind möglichst private, humanitäre und kirchliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der freien Wohlfahrt und der Gemeinden heranzuziehen.”
Wir befürchten, dass dies darauf hinausläuft, dass die Deutsch-Integrationskurse zunehmend von großen Trägern der Erwachsenenbildung, wie der VHS, in den caritativen, kirchlichen und privaten Bereich abgezogen werden.
Damit würden die Kurse zunehmend den Charakter eines caritativen Gnadenaktes bekommen, dies würde eine Tendenz entgegen der Forderung nach einem rechtlich garantierten Zugang zu Bildung für alle unterfüttern. Hinzu kommt, dass private Unternehmen im Bereich der Erwachsenenbildung oftmals arbeitsrechtlichen Standards unterlaufen und Kursleiter_innen unter dem Mindestlohn entlohnen.
Gleichzeitig werden auf der anderen Seite von Seiten des Staates die Kurse zunehmend zu einem autoritären und entmündigenden Instrument zur “Erziehung” erwachsener Menschen im Sinne sog. “österreichischer Werte” umfunktioniert.
Keine Behördenwillkür gesetzlich ermöglichen!
Die Behörden, die für Aufenthaltsfragen zuständig sind – sprich in Wien die MA35 – können künftig nach vorliegendem Gesetzesentwurf auch bei Menschen, die eine A1 bzw. A2 Prüfung gültig absolviert haben, “von Amts wegen mit Bescheid feststellen, dass der Drittstaatsangehörige trotz Vorliegen eines Nachweises (…) das Modul 1 bzw. 2 der Integrationsvereinbarung mangels erforderlicher Kenntnisse (…) nicht erfüllt hat.”
In der Praxis bedeutet dies, dass die Sachbearbeiter_innen der Behörde eigenmächtig behaupten können, die Person könne trotz vorliegender gültiger Prüfung nicht genug Deutsch, um die Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis, bzw. deren Verlängerung, zu erfüllen. Zusätzlich zu der bereits bestehenden falschen Ausrichtung, Aufenthaltserlaubnis an Deutschkenntnisse zu koppeln (siehe oben), wird nun jeglicher Willkür in dieser Hinsicht Tür und Tor geöffnet, jede_ Mitarbeiter_in vom Magistrat könnte dadurch eigenmächtig entscheiden, einer Person wegen angeblich fehlender Deutschkenntnisse aufenthaltsrechtliche Hürden in den Weg zu legen.
Die IG DaF/DaZ verwahrt sich gegen die Verpflichtung staatlich vorgegebener „Wertevermittlung“ im DaF/DaZ-Bereich, gegen die Auslagerung von Kursen in der privaten und caritativen Bereich, gegen eine zunehmende Einflussnahme durch Innenministerium, Integrationsministerium und ÖIF auf unseren Fachbereich sowie gegen die gesetzliche Billigung behördlicher Willkürentscheidungen.
Daher fordern wir die vollumfängliche Rücknahme des vorliegenden Entwurfs für ein neues Integrationsgesetz.
Unser Ziel ist der Zugang zu Bildung und Spracherwerb für alle unabhängig von Besitz, Herkunft und Aufenthaltsstatus, eine ausreichend geförderte Frauen-, Jugend- und Erwachsenenbildung, die sich an den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden orientiert, sowie angemessene Bezahlung und sichere Arbeitsverhältnisse.
Stellungsnahme IG DaF_DaZ_Basisbildung zum Integrationsgesetz 2017
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00290/index.shtml